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   VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.5076   

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VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 (https://dejure.org/2014,52589)
VG München, Entscheidung vom 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 (https://dejure.org/2014,52589)
VG München, Entscheidung vom 24. November 2014 - M 8 K 13.5076 (https://dejure.org/2014,52589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Vorbescheid;Darstellung tatsächlich nicht vorhandener Bebauung im Lageplan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.06.1999 - 1 B 97.3174
    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.5076
    Wenn die Baugenehmigung selbst oder die der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bauvorlagen wegen Ungenauigkeiten keine Entscheidung zulassen, ob die Anforderungen derjenigen Vorschriften gewährleistet sind, die zum Prüfprogramm des konkreten bauaufsichtlichen Verfahrens gehören und die Nachbarschutz vermitteln, kann eine Nachbarrechtsverletzung zur Aufhebung einer Baugenehmigung führen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris RdNr. 16).

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris RdNr. 16; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - juris RdNr. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.12.2001 - 26 ZB 01.1175
    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.5076
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Nachbar zwar keinen materiellen Anspruch darauf hat, dass der Bauantragsteller einwandfreie Bauvorlagen einreicht, die Baugenehmigung aber dann aufzuheben ist, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - juris RdNr. 11 m.w.N.).

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris RdNr. 16; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - juris RdNr. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.5076
    Diese Voraussetzungen seien durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für den dicht bebauten innerstädtischen Bereich, wo jegliche bauliche Veränderung geeignet sei, eine Abstandsflächenüberschreitung auszulösen, verwässert worden (BayVGH vom 4.8.2011 - 2 CS 11.997).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2019 - 2 M 83/19

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    Es kann dahinstehen, ob eine Baugenehmigung dann subjektiv-öffentliche Rechte eines Nachbarn im Sinne des Baurechts verletzen kann, wenn die Baugenehmigung selbst oder die der Baugenehmigung zugrundeliegenden Bauvorlagen wegen Ungenauigkeiten keine Entscheidung zulassen, ob die Anforderungen derjenigen Vorschriften gewährleistet sind, die zum Prüfprogramm des konkreten bauaufsichtlichen Verfahrens gehören und die Nachbarschutz vermitteln (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. Juni 1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16; Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 26 ZB 01.1175 - juris Rn. 11; VG München, Urteil vom 24. November 2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24), denn ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286

    Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses

    Die vorgelegten Bauvorlagen und die in ihnen enthaltenen Angaben müssen dabei vollständig, richtig und eindeutig sein, was insbesondere für die Darstellungen im Lageplan im Sinne von § 7 Abs. 3 BauVorlV gilt (vgl. Gaßner in: Simon/Busse, BayBO, Art. 64 Rn. 75 ; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 20; U.v. 11.4.2016 - M 8 K 14.4953 - juris Rn. 23; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 26).

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit eines Vorbescheids bzw. der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang des Vorbescheids nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).

  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen

    Die vorgelegten Bauvorlagen und die in ihnen enthaltenen Angaben müssen dabei vollständig, richtig und eindeutig sein (vgl. Gaßner in: Simon/Busse, BayBO, Art. 64 Rn. 75 ; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 20; U.v. 11.4.2016 - M 8 K 14.4953 - juris Rn. 23; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 26).

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung bzw. des Vorbescheids nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das (hinsichtlich einzelner Fragen vorab) genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).

  • VG München, 11.04.2016 - M 8 K 14.4953

    Unrichtige Bauvorlagen

    Die vorgelegten Bauvorlagen und die in ihnen enthaltenen Angaben müssen vollständig, richtig und eindeutig sein, was insbesondere für die Darstellungen im Lageplan im Sinne von § 7 Abs. 3 BauVorlV gilt (vgl. Gaßner, in: Simon/Busse, BayBO, Stand 116. EL Juli 2014, Art. 64 Rn. 75; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 21).

    Stellt sich bei der Prüfung durch die Behörde heraus, dass die Bauvorlagen inhaltlich unrichtige Angaben enthalten bzw. widersprüchlich oder sonst als Entscheidungsgrundlage für die Baugenehmigung ungeeignet sind, darf die Baugenehmigung nicht erteilt werden (vgl. Gaßner, in: Simon/Busse, BayBO, Stand 116. EL Juli 2014, Art. 64 Rn. 80; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 21).

  • VG München, 13.12.2021 - M 8 K 19.5289

    Nachbarschutz gegen Bauvorbescheid

    Die vorgelegten Bauvorlagen und die in ihnen enthaltenen Angaben müssen dabei vollständig, richtig und eindeutig sein (vgl. Gaßner/Reuber in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 144. EL September 2021, Art. 64 Rn. 75; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 20; U.v. 11.4.2016 - M 8 K 14.4953 - juris Rn. 23; U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 26).

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung bzw. des Vorbescheids nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das (hinsichtlich einzelner Fragen vorab) genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).

  • VG München, 20.05.2019 - M 8 K 17.5977

    Verfahren wegen Bauvorbescheid

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit eines Vorbescheids bzw. der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang des Vorbescheids nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).

    Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.; VG München, U.v. 24.11.2014 a.a.O.; Lechner a.a.O. Art. 68 Rn. 472 m.w.N.).

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit der Baugenehmigung oder der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).
  • VG München, 11.07.2022 - M 8 K 21.1030

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Rückgebäude mit Dachausbau

    Nachbarrechte können zwar in Ausnahmefällen dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang des Bauvorhabens nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).
  • VG München, 12.09.2022 - M 8 K 20.5067

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebot

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).
  • VG München, 07.02.2022 - M 8 K 19.6345

    Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Gewerbegebiet

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).
  • VG München, 13.12.2021 - M 8 K 19.5290

    Umfang des Gebietserhaltungsanspruchs

  • VG Ansbach, 01.09.2021 - AN 9 K 20.01681

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bescheid, Vorhaben, Festsetzungen, Nachbarschutz,

  • VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766

    Bestimmtheit eines Vorbescheids

  • VG München, 11.04.2016 - M 8 K 15.597

    Nutzungsänderung einer Ladenfläche in ein Wettbüro - Stellplatzbedarf

  • VG München, 26.10.2015 - M 8 K 13.3325

    Nachbarklage - Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften für

  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 15.3184

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen unklarer Bauvorlagen in Bezug auf die

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